“Die Koalitionspartner von CDU/CSU und FDP haben sich auf die Einführung der Familienpflegezeit ohne gesetzliche Verpflichtung verständigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den geplanten Wegfall des Rechtsanspruchs zugunsten einer freiwilligen Verpflichtung der Arbeitgebe. Die Situation pflegender Angehöriger sollte mit dem Gesetz verbessert werden und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen. Daneben wurde es als Lösung angepriesen, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkommt. Doch durch den Verzicht des Rechtsanspruchs sind die Arbeitnehmer gänzlich auf das Entgegenkommen der Arbeitgeber angewiesen.
… Von der Bundesregierung gibt es bisher zum Thema Sicherung der pflegerischen Versorgung nur Ankündigungen, keine Taten …
Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können nach geplantem Familienpflegegesetz über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 50% reduzieren, erhalten aber während dieser Zeit 75% ihres letzten Bruttogehaltes. Nach Ablauf der Pflegezeit müssen sie wieder ihre vollen Arbeitsstunden leisten, bekommen aber weiterhin nur 75 % Lohn, bis das Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist.”
DBfK kritisiert fehlenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, Pressemitteilung vom 17.2.2011
DBfK fordert Rechtsanspruch
17. Februar 2011 von Georg Paaßen