Seit 2004 läuft eine Auseinandersetzung gegen den kommunalen Altenheimbetreiber Vivantes (Berlin). Das Unternehmen beschäftige zu wenig Personal. Das schade den BewohnerInnen. [mehr ...] Diesen Schluss zog die Altenpflegerin Brigitte Heinisch aus ihren alltäglichen Erfahrungen in dem Unternehmen. Sie hatte sich immer wieder erfolglos bemüht, bei ihren Vorgesetzten Änderungen zu erreichen und schließlich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Daraufhin wurde sie gefeuert. Die Kündigung der sei mit den Menschenrechten nicht vereinbar urteilte am 21.7.2011 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Medienberichte zum Urteil:
“Ich habe meine Kollegen nicht belastet, sondern das System. Wir Altenpfleger sollen diese menschenverachtende Gesundheitspolitik jeden Tag am Bett der Bewohner umsetzen. Wir sollen nicht nur, wir müssen es, weil wir in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen stecken. Es ist einfach ein Fehler, die Daseinsfürsorge unter Profitinteressen zu stellen.” sagt Brigitte Heinisch in einem Interview mit der taz vom 21.7.2011
Vivantes gebe keinen Kommentar zum Urteil ab, schreibt die Zeit: “Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern” (21.7.2011)
Die Gewerkschaft VerDi hatte Brigitte Heinisch in der Auseinandersetzung unterstützt: “Unsere Kollegin Brigitte Heinisch hat gewonnen!“. Mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund fordert VerDi eine gesetzliche Regelung: “Gammelfleisch, unterversorgte Patienten oder gefährliche Störungen in Industrieanlagen gehören sicher nicht zu schützenswerten Betriebsgeheimnissen”, sagte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Gerd Herzberg laut FTD: “Gerichtshof schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern” (21.7.2011)
“Dieses Urteil ist ein großartiges Signal und unterstützt diejenigen, die ihre professionelle Verantwortung für hilfebedürftige Menschen ernst nehmen”, sagt die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. „Pflegefachpersonen tragen eine individuelle Verantwortlichkeit für ihr Handeln und Unterlassen. Sie orientieren sich damit am Ethikkodex des Weltverbandes der Pflegeberufe. Zu dieser professionellen Haltung im Pflegeberuf gehört auch, auf strukturelle und organisatorische Ursachen von Minder- oder Fehlversorgung zu reagieren und diese adäquat und an zuständiger Stelle deutlich zu machen. Nur so ist der Schutz der anvertrauten Menschen zu gewährleisten.“ (Pressemitteilung vom 21.7.2011)
“Wegen Verletzung der Pflicht zur Treue, des Verrats von Betriebsinterna segneten die deutschen Arbeitsrichter ihre Kündigung ab. Das gesellschaftliche Engagement der Altenpflegerin fand keine richtige Würdigung”, kommentiert Michael Reissenberger auf tagesschau.de: “Urteil stärkt mutigen Menschen den Rücken” (21.7.2011)
Frankfurter Rundschau: “Mehr Schutz für Whistleblower” (22.7.2011)
Nach dem Urteil aus Straßburg ist jetzt der Gesetzgeber in der Pflicht. In den USA und in Großbritannien genießen Whistleblower gesetzlichen Schutz. “Zivilcourage kann nur der Einzelne zeigen. Aber der Staat darf ihm die Unterstützung dabei nicht versagen.” schreibt Christian Bommarius in der Frankfurter Rundschau: “Zivilcourage ist nicht illoyal” (22.7.2011)
Das Handelsblatt zitiert aus einer Sellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): „Eine gesetzliche Regelung zum Anschwärzen des Arbeitgebers ist gefährlich und überflüssig“. Ein solches Gesetz „könne missbraucht werden, um Kollegen und das eigene Unternehmen ohne rechtfertigenden Grund bloßzustellen“, fürchtet der Verband. SPD und Grüne bereiten Gesetzentwürfe zum Schutz von Whistleblowern vor. “Reden oder Schweigen” (Handelsblatt, 22.7.2011)
Klinikbetreiber räumt frühere Pflegemängel ein, titelt die Berliner Morgenpost. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs schließe der Vivantes eine Wiedereinstellung der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht aus. Wenn Frau Heinisch Interesse an einer Wiedereinstellung hätte, biete man an, ins Gespräch zu kommen, sagte Vivantes-Sprecherin Kristina Tschenett. Das Unternehmen räumte ein, dass es in dem betreffenden Heim Pflegemängel gegeben habe, die seien aber behoben. (23.7.2011)
Arbeitgeberpräsident Hundt fordert: “Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können … Eine gesetzliche Regelung wäre äußerst problematisch.” Er fordert: “Berlin soll gegen «Whistleblower»-Urteil vorgehen” (Frankfurter Rundschau vom 23.7.2011)