Die Süddeutsche Zeitung berichtet von Überlegungen aus dem bayerischen Sozialministerium. Statt die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen und die Regel für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit völlig neu zu gestalten, solle etwas völlig neues kommen. In einem Bundesleistungsgesetz könnten die staatlichen Hilfen für Behinderten, Demenzkranke und schwerstpflegebedürftige Härtefälle zusammengefasst werden. Die Leistungen könnten aus Steuermitteln finanziert und einkommensabhängig gewährt werden. Demenzkranke müssten nach der schwere der Beeinträchtigung klassifiziert werden, um abgestufte Leistungen zu zahlen.
In der Pflegeversicherung wird zwar unabhängig vom Einkommen gezahlt, die festgesetzten Pauschalen decken aber häufig nicht die Pflegekosten.
Ein neues Gesetz bräuchte voraussichtlich auch eine eigene Behörde, ein eigenes, gerichtsfestes System für Begutachtungen und Beratungen und Widerspruchsbearbeitung.
CSU plant Konkurrenz-Pflegereform, Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 12.9.2011
[...] Kommentare « NEU! Bundesleistungsgesetz [...]
[...] Neu! Bundesleistungsgesetz, unser Artikel vom 12.9.2011 Gefällt mir:LikeSei der Erste, dem dieser post gefällt. [...]
[...] Neu! Bundesleistungsgesetz, unser Beitrag vom 12.9.2011 Gefällt mir:LikeSei der Erste, dem dieser post gefällt. [...]
[...] Neu! Bundesleistungsgesetz, unser Beitrag vom 12.9.2011 Gefällt mir:LikeSei der Erste, dem dieser post gefällt. [...]
[...] Pflege statt die Rente, eine neue Finanzierungsidee aus Niedersachsen; unser Beitrag vom 20.9.2011 Neu! Bundesleistungsgesetz, unser Beitrag vom 12.9.2011 Gefällt mir:LikeSei der Erste, dem dieser post [...]