Die Träger von Pflegeheimen können die höhe der Rechnungen an die BewohnerInnen nicht frei bestimmen. Das muss in Verhandlungen mit Sozialhilfeträgern, Pflege- und Krankenkassen vereinbart werden. Daraus ergeben sich Verträge, mit denen einerseits die genehmigten Pflegesätze, andererseits aber auch – ziemlich detailliert – Ausstattung, Leistungen und Personalschlüssel der Einrichtung festgelegt werden.
Die Zeitschrift Altenheim berichtet von einem Sozialgerichtsurteil vom Januar: Ein Altenheim hatte durchschnittlich 3,5 Vollzeitstellen weniger besetzt, als vertraglich zugesagt waren. Die Kostenträger verlangten daraufhin eine Erstattung von 2,58€ pro Tag. Das Landessozialgericht gab ihnen recht.
Pro Tag pro BewohnerIn. Daraus errechneten sich etwa 68.000 Pflegetage und rund 180.000 € Rückzahlungsforderung. Es ist scher vorstellbar, dass ein Altenheim eine solche Zahlung leisten könnte.
Dieses ganze Verfahren ist sehr kompliziert und kann nur von gewieften Bürokraten gemeistert werden. Aber vor allem bei den Sozialhilfeträgern dürfte dieses Urteil Betriebsamkeit auslösen, da die Kommunen von hohen Schulden belastet sind.
Altenheim Rechtstag kompakt: Bei Personalunterdeckung drohen hohe Rückzahlungsforderungen, Artikel auf www.altenheim.vincentz.net (26.9.2011)