“Dieses Gesetz ist ein Meilenstein”, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. “Es zeigt Menschen mit ausländischen Abschlüssen, dass wir ihnen Respekt für ihre Lebensleistung zollen … Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine echte Integration.” Das ministerielle Lob gilt einem Bündel von Neuregelungen die zum 1. März 2012 in Kraft treten sollen. Dann stehen InteressentInnen und Arbeitgebern “nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung”.
Das wird es auch leichter machen in Deutschland Menschen zu beschäftigen, die pflegerische Qualifikationen im Ausland erworben haben. Damit wurde auf seit Jahren immer wieder vorgetragene Forderungen der Pflegeeinrichtungen reagiert.
Der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal in Deutschland könnte gemildert werden, wenn Pflegekräfte aus dem Ausland zuwandern. Skepsis bleibt angebracht. Am 1. Mai 2011 fielen die bürokratischen Hürden gegen eine Zuwanderung aus jungen, osteuropäischen EU Mitgliedstaaten. Von einer Einwanderungswelle war nichts zu spüren.
“Auch unsere EU-Nachbarstaaten suchen dringend nach qualifiziertem Personal, auch in der Pflege … Trotz aller Nöte spricht Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR) deutliche Worte gegen systematisches Abwerben von Pflegekräften aus dem Ausland: ‘Jede Pflegekraft aus dem Ausland, die hier arbeiten will, die qualifiziert ist und die Sprache ausreichend beherrscht, ist uns natürlich willkommen, aber ich finde es zutiefst unethisch und unmoralisch, wenn wir Pflegekräfte systematisch dort abwerben, wo sie auch gebraucht werden! … Unser vorrangiges Anliegen darf kein Abwerben aus anderen Ländern sein! Wir müssen in erster Linie unsere Ressourcen maximal nutzen lernen!’”
Georg Paaßen
Bundesrat stimmt Anerkennungsgesetz zu, Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 4.11.2011