“Es müsse auch weiterhin in der alleinigen Kompetenz des Arztes liegen, unter seiner Aufsicht nachgeordnete Tätigkeiten oder auch Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn in Modellen erprobt werden solle, wie in diesem Sinne Delegation weiter ausgebaut werden könnte. Die weitere Qualifikation von Pflegeberufen in diesem Kontext sei ausdrücklich sinnvoll … ‘Ich frage mich auch, ob den Beteiligten die Motive entsprechender gesetzlicher Regelungen wirklich bewusst sind’, so Reinhardt weiter. Die ursprüngliche Idee der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen habe man Ulla Schmidt zu ‘verdanken’, die darin vor allem ein Mittel zur Kostendämpfung gesehen habe … ‘Ist mit den im Modellversuch vorgesehenen Maßnahmen die Grenze von der Delegation ärztlicher Leistungen zur Substitution nicht teilweise längst überschritten?’ … Zweifellos handele es sich bei der Richtlinie um eine Aufweichung der Qualitätskriterien, die nicht ohne Grund an die Erbringung ärztlicher Tätigkeiten gestellt werden, machte der Hartmannbund-Vorsitzende klar. Als immerhin konsequent wertete er in diesem Zusammenhang die klare Vorgabe, dass die Pflegekräfte, die eigenverantwortlich und selbständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, dafür auch die rechtliche Verantwortung übernehmen müssten. Fragwürdig bleibt für Reinhardt in diesem Zusammenhang allerdings, wie sich Versicherer zu diesem Thema verhalten werden … Vor diesem Hintergrund könne er vor allem den Vertragsärzten nur dazu raten, vorerst von einer Teilnahme an solchen Modellprojekten abzusehen.”
GBA überschreitet Grenze von Delegation zu Substitution. Reinhardt: Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben! Pressenmitteilung des Hartmannbundes vom 8.11.2011